Was ist im Trauerfall zu tun?
Um Ihnen bei einem Todesfall Unterstützung zu geben, haben wir den Ratgeber erstellt.
Gerne sind wir Ihr kompetenter Partner, um Sie umfassend über alle Möglichkeiten der Bestattung zu informieren und Ihnen alle Formalitäten abzunehmen, die Sie als belastend empfinden.
Wie ist der Ablauf nach einem Todesfall?
Ein Trauerfall kommt meist unerwartet und belastet die Angehörigen stark emotional. In den ersten schweren Stunden müssen wichtige Dinge erledigt und grundlegende Entscheidungen getroffen werden. Formalitäten sind zu beachten und Behördengänge werden nötig. Diese nehmen wir Ihnen gerne ab, besorgen die Sterbeurkunde, übernehmen die nötigen Abmeldungen von Krankenkasse und Rente und besorgen Überführungspapiere.
Bei einem Trauerfall in der Wohnung ist zunächst ein Arzt zu verständigen, bevor wir eine Überführung vornehmen können. Werden Sie informiert, dass ein Angehöriger im Krankenhaus oder Altenheim verstorben ist, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen und uns nur anzurufen.
Tritt ein Trauerfall im Ausland ein, verfügen wir über ein weltweites Kollegennetzwerk und kompetente Mitarbeiter, die alle Bestimmungen kennen, um den Verstorbenen in den Heimatort zu überführen. Im umgekehrten Fall veranlassen wir auf Wunsch auch eine Überführung vom Heimatort ins Ausland.
Der Grundstein für angenehme Erinnerungen ist eine würdige Bestattung. Daher schlagen wir vor, dass Einzelheiten der Bestattung in Ruhe in einem persönlichen Gespräch in unserem Bestattungshaus oder in Ihrer Wohnung besprochen werden.
Folgende Dokumente sind für die Abwicklung eines Sterbefalls notwendig:
- Todesbescheinigung (vom Arzt)
- Personalausweis der/des Verstorbenen
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten), Stammbuch der Familie oder Familienbuchauszug
- Sterbeurkunde (bei Verwitweten) des Ehepartners, Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners und Heiratsurkunde
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen) und Heiratsurkunde oder Stammbuch
- Ggf. Versichertenkarte
- Ggf. Versicherungsunterlagen
- Liste über zu benachrichtigende Personen
- Es werden immer alle Originaldokumente benötigt